Was Sie von uns erwarten können – und was nicht
Reinigungsleistungen lassen sich schwer vergleichen. Jeder Anbieter sagt zu, sauber zu machen. Der Unterschied zeigt sich erst im dritten Monat – wenn Personal wechselt, ein Termin ausfällt oder eine Beschwerde ins Leere läuft.
Deshalb steht auf dieser Seite, wie wir arbeiten, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Nicht, was wir grundsätzlich könnten, sondern was schriftlich zugesagt ist und im Objektbuch nachvollziehbar bleibt.
Warum nicht irgendeine Reinigungsfirma?
Der Preis pro Quadratmeter unterscheidet sich zwischen seriösen Anbietern kaum. Was sich unterscheidet, ist die Frage, wer im dritten Monat noch kommt.
Weil das Ergebnis nicht am Wischen hängt, sondern an der Organisation dahinter.
Die eigentliche Reinigungsarbeit ist in dieser Branche weitgehend gleich. Unterschiede entstehen an anderer Stelle: ob dieselben Menschen wiederkommen, ob jemand kontrolliert, ob ein ausgefallener Termin nachgeholt wird, ob eine Beschwerde einen Weg hat. Genau das ist der Teil, den viele Anbieter nicht festlegen – und genau dort entstehen die Probleme.
Wir legen diese Punkte vor Vertragsbeginn schriftlich fest. Das macht uns nicht automatisch günstiger. Es macht die Leistung überprüfbar: Sie können jederzeit nachlesen, was vereinbart wurde, und im Objektbuch nachsehen, was tatsächlich passiert ist.
Und es bedeutet auch, dass wir Aufträge ablehnen. Objekte, die wir mit dem verfügbaren Personal nicht zuverlässig betreuen könnten, nehmen wir nicht an. Ein Auftrag, der im dritten Monat scheitert, nützt keiner Seite.
Wer kommt tatsächlich in mein Objekt?
Der häufigste Grund für schwankende Qualität ist wechselndes Personal. Wer jede Woche jemand Neues schickt, kann kein gleichbleibendes Ergebnis liefern – unabhängig vom Preis. Die folgenden Festlegungen gelten unabhängig davon, wie groß der Betrieb gerade ist.
Wer im Objekt ist
- Wer bei Ihnen arbeitet, ist Ihnen namentlich bekannt
- Feste Zuordnung zum Objekt, kein wöchentlicher Wechsel
- Im Objektbuch geführt, mit Datum der Einweisung
- Anmeldung und Bezahlung nach geltendem Recht
- Verschwiegenheit ist schriftlich vereinbart
Vor dem ersten Einsatz
- Einweisung im Objekt, nicht am Telefon
- Verfahren und Mittel je Belag festgelegt
- Zugangszeiten und Schlüsselregelung schriftlich
- Unterweisung zu Sicherheit und Gefahrstoffen
- Ausgangszustand wird festgehalten
Wenn jemand ausfällt
- Der vereinbarte Turnus ist Vertragsbestandteil
- Ein ausgefallener Einsatz wird nachgeholt
- Wer vertritt, wird vorher eingewiesen
- Bei längerem Ausfall informieren wir Sie aktiv
- Der Ausfall steht im Objektbuch, nicht nur die Erledigung
Kontrolliert das überhaupt jemand?
Zuständig für das Ergebnis ist nicht der Vertrieb, sondern die Person, die das Objekt begeht.
Jedes Objekt erhält einen festen Ansprechpartner. In der Aufbauphase ist das direkt die Geschäftsleitung – die Person, die den Vertrag verhandelt hat, ist auch die, die das Objekt begeht. Sie prüft turnusmäßig gegen das Leistungsverzeichnis und hält das Ergebnis schriftlich fest, nicht nur die Mängel, sondern den geprüften Zustand insgesamt. Das Protokoll erhalten Sie, ohne danach fragen zu müssen.
Der Turnus richtet sich nach dem Objekt: in der laufenden Unterhaltsreinigung monatlich, bei Neuübernahmen in den ersten drei Monaten enger, bei Einzelaufträgen zum Abschluss der Arbeiten. Bei Bauvorhaben begehen wir zusätzlich vor jedem Abnahmetermin.
Was dabei auffällt, geht in das Objektbuch: Besonderheiten, Mängel, Sonderleistungen, Schlüsselübergaben. Bei Personalwechsel bleibt das Wissen damit im Haus und nicht bei einer Person. Für Sie ist es die Unterlage, mit der Sie bei Eigentümerversammlungen, Prüfungen oder Betriebskostenabrechnungen belegen können, was geleistet wurde.
Qualität, die man nicht belegen kann, ist eine Behauptung.
Leistungsverzeichnis, Begehungsprotokoll, Objektbuch und Reinigungsnachweis entstehen in jedem Objekt, das wir betreuen – nicht auf Anforderung, sondern als Teil der Leistung.
An wen wende ich mich bei einem Problem?
Kein Callcenter, kein Ticketsystem, kein wechselnder Bearbeiter. Bei Abwesenheit ist eine Vertretung benannt.
An eine Nummer, hinter der eine Person steht, die Ihr Objekt kennt.
Sie erhalten einen festen Ansprechpartner mit direkter Rufnummer und E-Mail-Adresse. In der Aufbauphase ist das die Geschäftsleitung – kein Callcenter, kein Ticketsystem, kein wechselnder Bearbeiter. Wächst der Betrieb, wächst diese Rolle mit; wer für Ihr Objekt zuständig ist, steht jederzeit im Objektbuch.
Für dringende Fälle außerhalb der Kernzeit vereinbaren wir bei Vertragsbeginn, was als dringend gilt und wie Sie uns dann erreichen. Wasseraustritt, blockierter Fluchtweg, ausgefallene Beleuchtung im Treppenhaus: Das legen wir vorher fest, damit im Ernstfall niemand diskutieren muss.
Unsere Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr. Die Reinigung selbst liegt meist davor oder danach – erreichbar sind wir trotzdem zu den genannten Zeiten.
Was sagen Sie mir verbindlich zu?
Feste Uhrzeiten versprechen wir nicht – eine Frist, die im Alltag reißt, kostet mehr Vertrauen, als sie vorher gebracht hat. Zugesagt ist stattdessen, wer zuständig ist und was schriftlich festgelegt wird.
Wir melden uns zeitnah zurück
Telefonisch oder per E-Mail, mit einem Vorschlag für einen Besichtigungstermin.
Sie erhalten kurzfristig ein Angebot
Mit Leistungsverzeichnis, allen Positionen, Turnus und verbindlichem Preis – nicht als Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung.
Ein fester Ansprechpartner, direkt erreichbar
Dieselbe Person, die Ihr Objekt begeht. Kein Callcenter, kein Ticketsystem, kein wechselnder Bearbeiter.
Nachbesserung ohne Berechnung
Im vereinbarten Umfang. Die Behebung erfolgt im Rahmen des nächsten regulären Einsatzes; ist das zu spät, stimmen wir einen früheren Termin ab.
Der Turnus wird nachgeholt
Der vereinbarte Turnus ist Vertragsbestandteil. Ein ausgefallener Einsatz wird nachgeholt und im Objektbuch festgehalten.
Leistungen ohne Leistungsverzeichnis
Was nicht im Verzeichnis steht, ist nicht vereinbart. Das gilt in beide Richtungen und erspart beiden Seiten die Diskussion darüber, was gemeint war.
Was passiert, wenn ich nicht zufrieden bin?
Eine Reklamation ist kein Streitfall, sondern ein Vorgang mit vier Schritten. Nachbesserungen im vereinbarten Umfang berechnen wir nicht.
Häufen sich Meldungen im selben Bereich, ist nicht die Ausführung das Problem, sondern das Leistungsverzeichnis. Dann ändern wir es.
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01
Meldung
Ein Anruf oder eine E-Mail an Ihren Ansprechpartner genügt. Ein Formular ist nicht nötig.
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02
Rückmeldung
Sie hören von uns – auch dann, wenn die Behebung länger dauert als die Antwort.
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03
Behebung
Im Rahmen des nächsten regulären Einsatzes, ohne gesonderte Berechnung. Ist das zu spät, stimmen wir einen früheren Termin ab.
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04
Eintrag
Meldung, Maßnahme und Erledigung stehen im Objektbuch. Häufungen fallen dadurch auf, bevor sie zum Streitfall werden.
Vom ersten Kontakt zur laufenden Betreuung
Sechs Schritte. Zwischen Anfrage und erstem Einsatz liegen in der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig davon, wie schnell ein Besichtigungstermin zustande kommt.
Die Begehung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie verpflichtet Sie zu nichts.
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01
Anfrage
Sie beschreiben Objekt, Nutzung und ungefähren Umfang. Je genauer die Angaben, desto weniger Rückfragen entstehen.
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02
Begehung
Wir sehen uns das Objekt an: Flächen, Beläge, Nutzungszeiten, Zugänge, Sanitärausstattung, Besonderheiten. Kostenfrei und unverbindlich.
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03
Leistungsverzeichnis
Jede Position mit Fläche, Turnus und Reinigungstiefe, dazu ein verbindlicher Preis. Was dort nicht steht, ist nicht zugesagt.
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04
Übernahme
Schlüssel und Zugangszeiten werden schriftlich geregelt. Wer im Objekt arbeitet, wird vorher eingewiesen.
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05
Erster Einsatz
Ihr Ansprechpartner ist beim ersten Einsatz vor Ort und hält den Ausgangszustand fest.
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06
Laufende Betreuung
Turnusmäßige Begehung mit Protokoll, Objektbuch im Haus, ein fester Ansprechpartner für Sie.
Zu Vertrag und Zusammenarbeit
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie am Telefon.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Laufzeit und Kündigungsfrist legen wir gemeinsam im Vertrag fest, bevor Sie unterschreiben – ohne automatische Verlängerung, die Sie übersehen könnten. Einzelaufträge wie Grundreinigung, Bauendreinigung oder Aufräumarbeiten haben ohnehin keine Laufzeit.
Was passiert, wenn wir den Umfang ändern wollen?
Das Leistungsverzeichnis lässt sich jederzeit anpassen. Zusätzliche Flächen, ein anderer Turnus oder eine zusätzliche Leistung werden schriftlich ergänzt und ab dem folgenden Monat abgerechnet. Eine Vertragsänderung ist dafür nicht nötig.
Welche Nachweise brauchen wir für die Vergabe?
Sagen Sie uns vor Vertragsschluss, welche Unterlagen Ihre Verwaltung oder Ihr Einkauf verlangt – Versicherungsbestätigung, Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Wir stellen zusammen, was vorliegt, und sagen offen, wenn etwas nicht dabei ist.
Wer führt die Arbeiten aus?
Wer in Ihrem Objekt arbeitet, ist Ihnen namentlich bekannt und wird vor dem ersten Einsatz eingewiesen. Für Spezialleistungen mit besonderer Technik – etwa Zugangstechnik in größerer Höhe oder die Entsorgung – ziehen wir zugelassene Fachbetriebe hinzu. Die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt in jedem Fall bei uns.
Wie wird abgerechnet?
Die laufende Betreuung monatlich als Pauschale nach Leistungsverzeichnis, Einzelaufträge nach Abschluss zum vereinbarten Festpreis. Verbrauchsmaterial und Entsorgungskosten weisen wir getrennt aus, damit die Kalkulation nachvollziehbar bleibt.
Können wir vorab mit einem bestehenden Kunden sprechen?
Auf Anfrage stellen wir den Kontakt zu einem Objekt vergleichbarer Art her, sofern der betreffende Auftraggeber zustimmt. Ohne diese Zustimmung nennen wir keine Namen – auch nicht auf dieser Website.
Prüfen Sie uns an einem Objekt.
Eine Begehung kostet Sie eine Stunde. Danach wissen Sie, welcher Umfang notwendig ist, was er kostet und wer bei uns Ihr Ansprechpartner wäre.